In einem von der Transferagentur NRW moderierten Online-Termin stellten das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB NRW) und der Landesbetrieb IT.NRW am 15.08.23 das gemeinsame Reformprojekt zur „Neuentwicklung der Amtlichen Schuldaten“ vor. Rund 60 Vertreter*innen aus dem kommunalen Bildungsmonitoring, der Schulentwicklungsplanung und verschiedenen Schulämtern und Bildungsbereichen ließen sich den Einblick zum aktuellen Arbeitsstand nicht entgehen. Denn die Amtlichen Schuldaten – kurz ASD – sind eine der wichtigsten Quellen über das Bildungsgeschehen in NRW. Sie liefern statistische Informationen über u.a. Schüler*innen, Lehrer*innen, Schulen, erteilten Unterricht oder auch zu den Abschlüssen der jeweiligen Jahrgänge.
Da u.a. die dahinterliegende Statistiksoftware ASDPC zur Dateneingabe an den Schulen jedoch in die Jahre gekommen ist und nicht mehr mit künftigen Betriebssystemen kompatibel sein wird, bedarf es einer aktuellen Softwarelösung. Darüber hinaus soll auch das Erhebungsverfahren grundlegend modernisiert werden. Und zukünftig sollen die Daten über eine browserbasierte Webtechnologie übermittelt und der Erhebungsprozess weitestgehend automatisiert werden. Durch einen stärkeren Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten und einen höheren Grad der Automatisierung sollen die Schulen so zeitlich entlastet werden, da die Erhebung schneller und weniger komplex durchgeführt werden kann, bei einer gleichbleibenden oder höheren Datenqualität. Auch der Wunsch aus den Reihen der Bildungsplaner*innen nach möglichst differenzierten schulstatistischen Daten kommt mit dem Reformprojekt in Fahrt. Im Zuge der damit angestrebten Erhebungsumstellung sollen die Daten der Schüler*innen in individualdatenbasierter Form erhoben werden, damit sie zukünftig nicht nur in summenbasierter Form herausgegeben, sondern auch zur statistischen Darstellung von Bildungsbiografien genutzt werden können. Wichtig in diesem Zusammenhang: Es werden nach wie vor keine Informationen enthalten sein, um einzelne Schüler*innen zu identifizieren, sondern bestimmte Merkmalsausprägungen werden schul- und schuljahresübergreifend nachvollziehbar sein und so für Bildungsplanung und -steuerung besser nutzbar sein.
Derzeit wird im Reformprojekt noch an den Grundlagen gearbeitet. Im kommenden Jahr soll dann die Entwicklung der Schulverwaltungssoftware im Vordergrund stehen. Wenn u.a. Fragen des Datenschutzes geklärt sind und die rechtlichen Rahmenbedingungen in 2025 vorliegen, ist eine erstmalige Datenerhebung in der neuen Form ab dem Schuljahr 2027/28 geplant.